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Pflegende Angehörige & Arbeitsamt: Dein Wegweiser zu finanzieller Unterstützung!

11.02.2025

14

Minuten

Federico De Ponte

Experte für Rundumbetreuung bei cureta

Die Pflege eines Angehörigen ist eine herausfordernde Aufgabe. Wir zeigen Dir, wie Du Deine Ansprüche gegenüber dem Arbeitsamt geltend machst und finanzielle Unterstützung erhältst. Finde jetzt heraus, welche Leistungen Dir zustehen und wie Du diese beantragst. Mehr Informationen findest Du in unserem Kontaktbereich.

Das Thema kurz und kompakt

Pflegegeld wird nicht auf Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Bürgergeld angerechnet, aber die Arbeitsmarktverfügbarkeit muss nachgewiesen werden. Klären Sie Ihre individuelle Situation frühzeitig mit dem Arbeitsamt oder Jobcenter.

Die Pflegeversicherung zahlt unter bestimmten Bedingungen Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung für pflegende Angehörige. Dies sichert Ihre soziale Absicherung und kann den Anspruch auf Arbeitslosengeld um bis zu 6.000 Euro pro Jahr sichern.

Nutzen Sie kurzzeitige und längere Auszeiten wie die kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit oder Familienpflegezeit, um sich der Pflege zu widmen, ohne Ihren Arbeitsplatz zu gefährden. Bleiben Sie informiert über das kommende Pflegeunterstützungsgeld für zusätzliche finanzielle Entlastung.

Erfahre, welche finanziellen Hilfen Dir als pflegendem Angehörigen zustehen! Wir klären auf über Arbeitslosengeld, Bürgergeld und die Leistungen der Pflegeversicherung.

Finanzielle Sicherheit in der Pflege: So sichern Sie Ihre Ansprüche als Angehöriger

Die Pflege von Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die oft mit Einschränkungen oder dem kompletten Verzicht auf die eigene Berufstätigkeit einhergeht. Dies wirft Fragen nach der finanziellen Absicherung auf, insbesondere in Bezug auf Arbeitslosengeld und andere Sozialleistungen. Viele pflegende Angehörige sind unsicher, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sie diese geltend machen können. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, damit Sie Ihre Rechte kennen und die bestmögliche Absicherung für sich und Ihre Familie erreichen können.

Die Vereinbarkeit von Pflege und Jobsuche stellt eine erhebliche Belastung dar. Einerseits ist die Pflege eines Angehörigen oft eine Vollzeitaufgabe, die wenig Zeit für die Arbeitssuche lässt. Andererseits sind pflegende Angehörige häufig auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Es ist daher entscheidend, die Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Bürgergeld zu klären und zu verstehen, wie diese Leistungen mit den Leistungen der Pflegeversicherung zusammenhängen. Dieser Artikel bietet Ihnen die notwendigen Informationen und praktische Hinweise, um diese komplexe Situation zu meistern und die bestmögliche Balance zwischen Pflege und finanzieller Sicherheit zu finden. Informieren Sie sich auch über zusätzliche Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige, um alle verfügbaren Ressourcen optimal zu nutzen.

Ziel dieses Artikels ist es, Ihnen verlässliche Informationen und praktische Unterstützung zu bieten. Wir klären auf über Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Bürgergeld, geben Ihnen Hinweise zur Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung und zeigen Ihnen, wie Sie kurzzeitige und längere Auszeiten von der Arbeit nehmen können, ohne Ihre soziale Absicherung zu gefährden. Darüber hinaus werfen wir einen Blick auf das kommende Pflegeunterstützungsgeld und geben Ihnen praktische Tipps und Empfehlungen für die Bewältigung der Herausforderungen, die mit der Pflege von Angehörigen und der gleichzeitigen Jobsuche einhergehen. Informieren Sie sich über die soziale Absicherung für pflegende Angehörige, um Ihre Rechte und Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

Arbeitslosengeld I: Pflegegeld wird nicht angerechnet – So sichern Sie Ihren Anspruch

Auch wenn Sie einen Angehörigen pflegen, können Sie unter Umständen Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen. Die Grundvoraussetzungen hierfür sind die Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt und die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt. Zudem müssen Sie die Anwartschaftszeit erfüllt haben, das heißt, Sie müssen in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Es ist wichtig zu wissen, dass die Bundesagentur für Arbeit Ihre Arbeitsbereitschaft prüft und feststellt, inwieweit Ihnen eine Beschäftigung zumutbar ist. Klären Sie frühzeitig Ihre Verfügbarkeit mit dem Arbeitsamt ab, um Ihren Anspruch auf ALG I zu sichern.

Eine gute Nachricht ist, dass das Pflegegeld nicht als Einkommen gewertet wird. Das bedeutet, dass Ihnen das Pflegegeld nicht von Ihrem Arbeitslosengeld abgezogen wird. Allerdings müssen Sie dem Arbeitsamt dennoch nachweisen, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies kann eine Herausforderung darstellen, da die Pflege eines Angehörigen oft sehr zeitintensiv ist. Es ist daher ratsam, frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitsamt zu suchen und Ihre individuelle Situation zu schildern. So können Sie gemeinsam klären, welche Anforderungen an Ihre Arbeitsmarktverfügbarkeit gestellt werden und welche Möglichkeiten es gibt, diese mit Ihren Pflegeverpflichtungen in Einklang zu bringen. Das Arbeitsamt bewertet die Zumutbarkeit individuell. Sprechen Sie offen über Ihre Pflegesituation, um realistische Erwartungen zu verhandeln.

Das Arbeitsamt nimmt eine individuelle Bewertung Ihrer Arbeitsfähigkeit vor. Dabei wird berücksichtigt, welchen Umfang und welche Intensität die Pflege Ihres Angehörigen hat. Je nachdem, wie viel Zeit und Kraft Sie für die Pflege aufwenden müssen, kann das Arbeitsamt die Anforderungen an Ihre Arbeitsuche reduzieren. Beispielsweise kann es Ihnen zugestanden werden, nur Teilzeitstellen zu suchen oder bestimmte Arbeitszeiten zu bevorzugen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Pflegeverpflichtungen offen und ehrlich mit dem Jobcenter besprechen, um realistische Erwartungen zu verhandeln und eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden. Die Sozialhilfe kann eine weitere Option sein, wenn das Arbeitslosengeld nicht ausreicht. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit flexibel anzupassen, um sowohl Ihren Pflegeverpflichtungen als auch Ihren finanziellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Bürgergeld: Pflegegeld anrechnungsfrei – So sichern Sie Ihren Lebensstandard

Auch beim Bezug von Bürgergeld, dem ehemaligen Arbeitslosengeld II oder Hartz IV, gelten ähnliche Regelungen wie beim ALG I. Das bedeutet, dass das Pflegegeld nicht als Einkommen angerechnet wird und somit Ihren Leistungsanspruch nicht beeinflusst. Der aktuelle Regelsatz für Alleinstehende beträgt etwa 502 Euro (Stand 2024). Dieser Betrag soll Ihren grundlegenden Lebensbedarf decken. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch beim Bürgergeld die Arbeitsmarktverfügbarkeit eine entscheidende Rolle spielt. Informieren Sie sich über die aktuellen Regelsätze, um Ihre Ansprüche korrekt zu berechnen.

Wie beim ALG I wird auch beim Bürgergeld eine individuelle Zumutbarkeitsprüfung durchgeführt. Das Jobcenter wird prüfen, inwieweit Ihnen eine Arbeitsaufnahme aufgrund Ihrer Pflegeverantwortung zumutbar ist. Dabei wird abgewogen, wie viel Zeit und Kraft Sie für die Pflege Ihres Angehörigen aufwenden müssen und welche Möglichkeiten es gibt, Ihre Pflegeverpflichtungen mit einer Jobsuche zu vereinbaren. Auch hier gilt: Je offener und ehrlicher Sie Ihre Situation schildern, desto besser kann das Jobcenter Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Informieren Sie sich über die Antragsstellung für einen Pflegeplatz, falls die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist. Schildern Sie Ihre Situation detailliert, um eine faire Bewertung Ihrer Zumutbarkeit zu gewährleisten.

Je nach Ergebnis der Zumutbarkeitsprüfung kann das Jobcenter die Anforderungen an Ihre Arbeitsuche reduzieren. Beispielsweise kann es Ihnen zugestanden werden, nur Teilzeitstellen zu suchen oder bestimmte Arbeitszeiten zu bevorzugen. In manchen Fällen ist es sogar möglich, von der Arbeitsuche ganz befreit zu werden, wenn die Pflege Ihres Angehörigen einen so hohen Zeitaufwand erfordert, dass eine Arbeitsaufnahme unzumutbar wäre. Es ist ratsam, sich frühzeitig beraten zu lassen und gemeinsam mit dem Jobcenter eine Strategie zu entwickeln, die sowohl Ihren Pflegeverpflichtungen als auch Ihren finanziellen Bedürfnissen gerecht wird. Die Pflege von Angehörigen kann die Jobsuche erschweren. Nutzen Sie die Beratungsangebote des Jobcenters, um eine individuelle Strategie für Ihre Situation zu entwickeln.

Pflegeversicherung: Beiträge sichern Arbeitslosengeld – So profitieren Sie

Die Pflegeversicherung leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung pflegender Angehöriger. Unter bestimmten Bedingungen zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Sie, wenn Sie einen Angehörigen pflegen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn Sie aufgrund der Pflege Ihre Berufstätigkeit aufgeben oder reduzieren müssen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sie pflegen einen Angehörigen nicht-professionell im häuslichen Umfeld, die Pflege umfasst mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen und der Angehörige hat einen Pflegegrad von 2 oder höher. Informieren Sie sich über die Beantragung eines Pflegeplatzes, falls die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist. Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um von den Beitragszahlungen der Pflegeversicherung zu profitieren.

Neben den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bietet die Pflegeversicherung auch Renten- und Unfallversicherungsschutz für pflegende Angehörige. Sie können Rentenansprüche durch Ihre Pflegeleistungen erwerben, wobei die Höhe der Beiträge von Ihrem Pflegegrad und der Inanspruchnahme eines Pflegedienstes abhängt. Zudem sind Sie automatisch unfallversichert, sofern Sie bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet sind und die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad 2-5 hat und im häuslichen Umfeld gepflegt wird. Der Versicherungsschutz gilt während der Pflege und auf dem direkten Weg dorthin und umfasst Unfälle bei Körperpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftlicher Versorgung und Unterstützung der Mobilität. Die Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Rentenbeiträge. Melden Sie sich als Pflegeperson bei der Pflegekasse, um von den Versicherungsleistungen zu profitieren.

Um die Beitragszahlung zur Rentenversicherung zu aktivieren, ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich. Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen durch ein Gutachten, wobei die benötigte Pflegezeit entscheidend ist. Auch Rentner können durch die Pflegetätigkeit ihre bestehende Rente erhöhen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig bei der Pflegekasse zu informieren und die notwendigen Schritte einzuleiten, um Ihren Renten- und Unfallversicherungsschutz zu sichern. Die Unterstützung für Angehörige ist vielfältig. Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse, um Ihre Rentenansprüche durch die Pflege zu sichern.

Auszeiten in der Pflege: Kurz- und Langzeitmodelle für Ihre Entlastung

Als pflegender Angehöriger haben Sie die Möglichkeit, kurzzeitige und längere Auszeiten von der Arbeit zu nehmen, um sich voll und ganz der Pflege Ihres Angehörigen zu widmen. Eine Option ist die kurzzeitige Arbeitsverhinderung, die Ihnen bis zu 10 Tage Freistellung in akuten Pflegesituationen ermöglicht. Während dieser Zeit haben Sie Anspruch auf eine Lohnersatzleistung, das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld. Diese kurzzeitige Auszeit kann Ihnen helfen, plötzliche Engpässe zu überbrücken und die notwendige Zeit zu gewinnen, um langfristige Lösungen zu finden. Nutzen Sie die kurzzeitige Arbeitsverhinderung, um akute Pflegesituationen zu meistern und Zeit für langfristige Lösungen zu gewinnen.

Für längere Auszeiten stehen Ihnen die Pflegezeit und die Familienpflegezeit zur Verfügung. Die Pflegezeit ermöglicht Ihnen eine bis zu 6-monatige vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit, während die Familienpflegezeit Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren (mindestens 15 Stunden pro Woche). Beide Optionen bieten Ihnen die Flexibilität, Ihre Arbeitszeit an die Bedürfnisse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen anzupassen und gleichzeitig Ihren Arbeitsplatz zu sichern. Die Pflegezeit ermöglicht eine Auszeit von bis zu 6 Monaten. Planen Sie Ihre Auszeiten sorgfältig, um die bestmögliche Balance zwischen Pflege und Beruf zu finden.

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie während der Pflegezeit und der Familienpflegezeit einen Anspruch auf Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz haben und vor Kündigung geschützt sind. Allerdings gibt es bestimmte Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um diese Rechte in Anspruch nehmen zu können. So müssen Sie beispielsweise Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über Ihre Absicht informieren und die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen nachweisen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig beraten zu lassen und sich über die genauen Voraussetzungen und Auswirkungen auf Ihren Arbeitsplatz zu informieren. Die soziale Absicherung ist auch während der Pflegezeit gewährleistet. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig, um Ihre Rechte während der Pflegezeit zu wahren.

Pflegeunterstützungsgeld: Neue finanzielle Hilfen in Planung – Bleiben Sie informiert

Es gibt eine Ankündigung eines neuen Unterstützungsangebots für pflegende Angehörige, das sogenannte 'Pflegeunterstützungsgeld'. Bisher sind jedoch noch keine konkreten Details verfügbar. Es ist davon auszugehen, dass das Pflegeunterstützungsgeld eine Ergänzung zu den bestehenden Leistungen darstellen soll und pflegenden Angehörigen eine zusätzliche finanzielle Entlastung bieten wird. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen das Pflegeunterstützungsgeld umfassen wird. Behalten Sie die Entwicklungen zum Pflegeunterstützungsgeld im Auge, um frühzeitig von neuen finanziellen Hilfen zu profitieren.

Für Sie als pflegenden Angehörigen ist es wichtig, frühzeitig Informationen einzuholen und die Entwicklung des Pflegeunterstützungsgeldes zu beobachten. Sobald nähere Details bekannt sind, sollten Sie prüfen, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können. Das Pflegeunterstützungsgeld könnte eine wertvolle Unterstützung für Sie und Ihre Familie darstellen und Ihnen helfen, die finanzielle Belastung durch die Pflege Ihres Angehörigen zu reduzieren. Die Pflege von Angehörigen kann finanzielle Belastungen mit sich bringen. Prüfen Sie nach Veröffentlichung der Details, ob Sie anspruchsberechtigt sind, um finanzielle Entlastung zu erhalten.

Es ist ratsam, sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Pflegeversicherung und der sozialen Sicherungssysteme zu informieren. So bleiben Sie auf dem Laufenden und können sicherstellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen. Nutzen Sie die Beratungsangebote der Pflegekassen und anderer Organisationen, um sich umfassend informieren und beraten zu lassen. Die Sozialhilfe kann eine weitere Option sein, wenn die Pflegekosten zu hoch sind. Nutzen Sie Beratungsangebote, um stets über Ihre Rechte und Ansprüche informiert zu sein.

Jobcenter-Beratung: Individuelle Ansprüche klären und Unterstützung sichern

Es ist ratsam, eine persönliche Beratung beim Jobcenter in Anspruch zu nehmen, um Ihre individuellen Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zu klären. In einem persönlichen Gespräch können Sie Ihre spezifische Pflegesituation schildern und sich über die Voraussetzungen und Bedingungen für den Bezug von Leistungen informieren. Das Jobcenter kann Ihnen auch bei der Antragstellung behilflich sein und Sie über weitere Unterstützungsangebote informieren. Die Beratung durch das Jobcenter ist wichtig, um die individuellen Ansprüche zu klären. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihre persönliche Situation zu besprechen und alle Fragen zu klären.

Eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Pflegeleistungen ist wichtig, um diese gegenüber der Pflegeversicherung nachweisen zu können. Erfassen Sie regelmäßig den Zeitaufwand und die Art der Pflege, die Sie Ihrem Angehörigen zukommen lassen. Diese Dokumentation dient als Grundlage für die Feststellung des Pflegegrades und die Berechnung der Leistungen der Pflegeversicherung. Eine genaue Dokumentation hilft auch bei der Beantragung von Leistungen wie dem Pflegeunterstützungsgeld. Die Antragsstellung für einen Pflegeplatz erfordert ebenfalls eine sorgfältige Dokumentation. Führen Sie ein Pflegetagebuch, um alle relevanten Informationen für die Pflegeversicherung zu dokumentieren.

Nutzen Sie technische Hilfsmittel, um Ihre Pflegearbeit zu erleichtern und die Sicherheit Ihres Angehörigen zu gewährleisten. Hausnotrufsysteme wie libifyBasic und andere Optionen können Ihnen helfen, im Notfall schnell Hilfe zu rufen und Ihrem Angehörigen ein Gefühl der Sicherheit zu geben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich. Informieren Sie sich über die verschiedenen technischen Hilfsmittel und deren Einsatzmöglichkeiten, um Ihre Pflegearbeit effizienter und sicherer zu gestalten. Technische Hilfsmittel können die Pflege zu Hause erleichtern. Informieren Sie sich über technische Hilfsmittel, um die Pflege zu erleichtern und die Sicherheit Ihres Angehörigen zu gewährleisten.

Pflege und Arbeitslosigkeit: Herausforderungen meistern und Zukunft sichern

Die Pflege von Angehörigen und die gleichzeitige Arbeitslosigkeit stellen eine komplexe Herausforderung dar. Es ist wichtig, sich über die eigenen Rechte und Ansprüche zu informieren und die verschiedenen Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen. Pflegegeld, Arbeitslosengeld/Bürgergeld und Arbeitsmarktverfügbarkeit sind eng miteinander verbunden und erfordern eine individuelle Bewertung der Situation durch das Arbeitsamt. Eine offene und ehrliche Kommunikation mit dem Jobcenter ist entscheidend, um eine tragfähige Lösung zu finden, die sowohl den Pflegeverpflichtungen als auch den finanziellen Bedürfnissen gerecht wird. Informieren Sie sich über die soziale Absicherung für pflegende Angehörige. Kommunizieren Sie offen mit dem Jobcenter, um eine individuelle und tragfähige Lösung zu finden.

Die Pflegeversicherung spielt eine wichtige Rolle bei der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger. Sie zahlt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, bietet Renten- und Unfallversicherungsschutz und unterstützt mit verschiedenen Leistungen die Pflege zu Hause. Es ist ratsam, sich frühzeitig bei der Pflegekasse zu informieren und die notwendigen Schritte einzuleiten, um den Versicherungsschutz zu sichern und die Leistungen in Anspruch zu nehmen. Auch das kommende Pflegeunterstützungsgeld könnte eine zusätzliche Entlastung für pflegende Angehörige darstellen. Die Unterstützung für Angehörige ist vielfältig und sollte genutzt werden. Nutzen Sie die Leistungen der Pflegeversicherung, um Ihre soziale Absicherung zu verbessern und die Pflege zu erleichtern.

Die sozialen Sicherungssysteme werden kontinuierlich angepasst, um den Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht zu werden. Es ist daher wichtig, sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zu informieren und die eigenen Ansprüche zu überprüfen. Nutzen Sie die Beratungsangebote der Pflegekassen, des Jobcenters und anderer Organisationen, um sich umfassend informieren und beraten zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen und Ihre Zukunft bestmöglich sichern. Die Pflege von Angehörigen erfordert eine gute Planung und Organisation. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie Beratungsangebote, um Ihre Ansprüche zu sichern und Ihre Zukunft zu planen.

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FAQ

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um als pflegender Angehöriger Arbeitslosengeld I (ALG I) zu beziehen?

Sie müssen sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die Anwartschaftszeit erfüllt haben (mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten zwei Jahren). Wichtig ist, dass das Pflegegeld nicht als Einkommen angerechnet wird.

Wie wirkt sich die Pflege eines Angehörigen auf meinen Anspruch auf Bürgergeld aus?

Ähnlich wie beim ALG I wird das Pflegegeld beim Bürgergeld nicht als Einkommen angerechnet. Allerdings wird das Jobcenter prüfen, inwieweit Ihnen eine Arbeitsaufnahme aufgrund Ihrer Pflegeverantwortung zumutbar ist. Eine offene Kommunikation mit dem Jobcenter ist hier entscheidend.

Zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn ich einen Angehörigen pflege?

Ja, unter bestimmten Bedingungen zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Sie. Dies gilt, wenn Sie einen Angehörigen nicht-professionell im häuslichen Umfeld pflegen, die Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen umfasst und der Angehörige einen Pflegegrad von 2 oder höher hat.

Welche kurz- und langfristigen Auszeiten kann ich als pflegender Angehöriger von der Arbeit nehmen?

Es gibt die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Tage) und die Pflegezeit (bis zu 6 Monate) sowie die Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate mit reduzierter Arbeitszeit). Diese Optionen ermöglichen es Ihnen, sich voll und ganz der Pflege zu widmen, ohne Ihren Arbeitsplatz zu gefährden.

Was ist das 'Pflegeunterstützungsgeld' und wann kann ich es beantragen?

Das 'Pflegeunterstützungsgeld' ist ein neues Unterstützungsangebot für pflegende Angehörige, dessen Details noch nicht vollständig bekannt sind. Es soll eine zusätzliche finanzielle Entlastung bieten. Bleiben Sie informiert, um frühzeitig von neuen finanziellen Hilfen zu profitieren.

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Pflegeleistungen korrekt dokumentiert werden?

Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie regelmäßig den Zeitaufwand und die Art der Pflege dokumentieren. Diese Dokumentation dient als Grundlage für die Feststellung des Pflegegrades und die Berechnung der Leistungen der Pflegeversicherung.

Welche technischen Hilfsmittel können mir bei der Pflege meines Angehörigen helfen?

Hausnotrufsysteme wie libifyBasic und andere Optionen können Ihnen helfen, im Notfall schnell Hilfe zu rufen und Ihrem Angehörigen ein Gefühl der Sicherheit zu geben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich.

Wo erhalte ich eine persönliche Beratung zu meinen individuellen Ansprüchen als pflegender Angehöriger?

Es ist ratsam, eine persönliche Beratung beim Jobcenter in Anspruch zu nehmen, um Ihre individuellen Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zu klären. Dort können Sie Ihre spezifische Pflegesituation schildern und sich über die Voraussetzungen und Bedingungen für den Bezug von Leistungen informieren.

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