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Pflegegesetz-Dschungel? So sicherst Du Dir die Leistungen, die Dir wirklich zustehen!

15

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Federico De Ponte

Experte für Rundumbetreuung bei cureta

11.02.2025

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Federico De Ponte

Experte für Rundumbetreuung bei cureta

Die deutsche Pflegelandschaft ist komplex. Pflegegesetz, Pflegerecht, Pflegeunterstützungsgesetz und Pflegeentlastungsgesetz – wer soll da noch durchblicken? Keine Sorge, wir helfen Dir! Erfahre, wie Du die aktuellsten Änderungen zu Deinem Vorteil nutzt und die bestmögliche Unterstützung erhältst. Brauchst Du individuelle Beratung? Nimm hier Kontakt auf.

Das Thema kurz und kompakt

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) bringt wesentliche Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, insbesondere durch Erhöhungen des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen ab 2024 und 2025.

Das Entlastungsbudget bietet mehr Flexibilität bei der Nutzung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege, wodurch Familien mit pflegebedürftigen Kindern bis zu 3.539 EUR jährlich zusätzlich zur Verfügung stehen.

Die Digitalisierung im Pflegebereich, gefördert durch Gesetze wie DigiG und DVPMG, verbessert die Versorgung durch elektronische Patientenakten und Telemedizin, was den Zugang zur Pflege erleichtert und die Effizienz steigert.

Die Pflegegesetze ändern sich ständig. Wir zeigen Dir, wie Du den Überblick behältst und alle Deine Ansprüche geltend machst. Jetzt informieren und keine Leistungen verpassen!

Pflegeleistungen optimal nutzen: Dein Wegweiser durch das deutsche Pflegesystem

Pflegeleistungen optimal nutzen: Dein Wegweiser durch das deutsche Pflegesystem

Das deutsche Pflegesystem kann komplex erscheinen, aber mit dem richtigen Wissen kannst Du die Unterstützung erhalten, die Dir zusteht. Ständige Reformen und Gesetze machen es nicht einfach, den Überblick zu behalten, aber keine Sorge, wir helfen Dir dabei. In diesem Artikel navigieren wir Dich durch die wichtigsten Aspekte des Pflegegesetzes, des Pflegerechts, des Pflegeunterstützungsgesetzes und des Pflegeentlastungsgesetzes (PUEG). So bist Du bestens informiert und kannst Deine Ansprüche geltend machen. Es ist wichtig, die Leistungen zu sichern, die Dir wirklich zustehen, um die bestmögliche Versorgung für Dich und Deine Angehörigen zu gewährleisten.

Die Pflegegesetzgebung in Deutschland ist vielschichtig, aber mit dem richtigen Know-how sicherst Du Dir die bestmögliche Unterstützung. Das Zusammenspiel verschiedener Sozialgesetzbücher (SGB V, SGB IX, SGB XI, SGB XII) ist entscheidend, um die verfügbaren finanziellen Hilfen zu verstehen. Ein Überblick über die Pflegegesetze hilft Dir, die Zusammenhänge besser zu verstehen. Die häufigen Reformen und Änderungen erfordern jedoch eine ständige Anpassung, um immer auf dem neuesten Stand zu sein. Informiere Dich regelmäßig über Änderungen in der Gesetzgebung, um keine Vorteile zu verpassen.

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) spielt eine zentrale Rolle in der aktuellen Pflegereform. Es zielt darauf ab, die häusliche Pflege zu stärken, die Finanzierung der Pflegeversicherung zu stabilisieren und Gerichtsurteile umzusetzen. Konkret bedeutet dies Verbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und das Pflegepersonal. Das Bundesministerium für Gesundheit bietet weitere Informationen zum PUEG und seinen Zielen. Nutze diese Ressourcen, um Dich umfassend zu informieren und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

PUEG-Vorteile optimal ausschöpfen: Pflegegeld erhöhen und Entlastungsbudget clever nutzen

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) bringt wesentliche Änderungen und Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit sich. Es ist wichtig, die Kernpunkte des Gesetzes zu kennen, um alle Vorteile optimal nutzen zu können. Die Anpassungen betreffen vor allem finanzielle Aspekte und die Organisation der Pflege. Informiere Dich detailliert über die Neuerungen, um keine finanziellen Vorteile zu verpassen.

Finanzielle Vorteile durch das PUEG sichern

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Diese Leistungen steigen in zwei Schritten: Zunächst um 5 % im Jahr 2024 und dann nochmals um 4,5 % im Jahr 2025. Ab 2028 erfolgt alle drei Jahre eine dynamische Anpassung, um die Leistungen an die Preisentwicklung anzupassen. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung mit den steigenden Kosten Schritt hält. Mehr Informationen zu den Pflegegeld Erhöhungen 2024 findest Du online. Beantrage die erhöhten Leistungen rechtzeitig, um von den finanziellen Vorteilen zu profitieren.

Flexibilität durch das Entlastungsbudget: Kurzzeit- und Verhinderungspflege optimal kombinieren

Das PUEG führt ein kombiniertes Entlastungsbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein. Ab dem 1. Juli 2025 stehen 3.539 EUR für diese Zwecke zur Verfügung. Für Kinder bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt diese Regelung bereits ab dem 1. Januar 2024, wobei ein Budget von 3.386 EUR zur Verfügung steht. Zudem entfällt die sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege, und die maximale Dauer wird von sechs auf acht Wochen erhöht. Diese Änderungen bieten mehr Flexibilität und Unterstützung für Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Plane die Nutzung des Entlastungsbudgets im Voraus, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

Das Entlastungsbudget kann flexibel für verschiedene Leistungen eingesetzt werden, um die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zu erfüllen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Möglichkeiten zu informieren und einen Plan zu erstellen, wie das Budget am besten genutzt werden kann. Erstelle einen individuellen Plan zur Nutzung des Entlastungsbudgets, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Pflegeunterstützungsgeld jährlich sichern: Auszeit für pflegende Angehörige optimal nutzen

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine wichtige Leistung für erwerbstätige Angehörige, die kurzfristig die Pflege eines Familienmitglieds organisieren müssen. Durch das PUEG gibt es hier wesentliche Verbesserungen, die Du kennen solltest. Nutze das Pflegeunterstützungsgeld, um die Pflege Deiner Angehörigen sicherzustellen, ohne Deinen Arbeitsplatz zu gefährden.

Jährlicher Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld: Sicherheit für Notfälle

Ab dem 1. Januar 2024 haben pflegende Angehörige einen jährlichen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Dies ermöglicht es ihnen, bis zu zehn Arbeitstage freizunehmen, um in akuten Notfällen die Pflege zu organisieren. Zuvor war dies nur einmalig pro pflegebedürftiger Person möglich. Der erneuerte Anspruch gibt Dir die Sicherheit, dass Du im Bedarfsfall schnell und unkompliziert Unterstützung erhältst. Plane Deine Auszeit im Voraus, um im Notfall schnell handeln zu können.

Das Pflegeunterstützungsgeld kann in Anspruch genommen werden, wenn plötzlich die Pflege eines Angehörigen organisiert werden muss, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Voraussetzungen und den Ablauf zu informieren, um im Notfall schnell handeln zu können. Informiere Dich rechtzeitig über die Voraussetzungen, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können.

Weniger Eigenanteil im Pflegeheim: Zuschläge für stationäre Pflege optimal nutzen

Auch für Bewohner von Pflegeheimen gibt es positive Veränderungen. Die Zuschläge zur Reduzierung des Eigenanteils an den Pflegekosten werden ab dem 1. Januar 2024 erhöht. Die Erhöhung beträgt je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim zwischen 5 und 10 %. Diese Zuschläge sollen dazu beitragen, die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien zu verringern. Die genauen Details und Berechnungen können bei der Pflegekasse erfragt werden. Erkundige Dich bei Deiner Pflegekasse nach den Zuschlägen, um die finanzielle Belastung zu minimieren.

Die Zuschläge für stationäre Pflege sind ein wichtiger Baustein, um die Kosten für die Pflege im Heim tragbarer zu machen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Höhe der Zuschläge und die individuellen Ansprüche zu informieren, um die finanzielle Situation besser planen zu können. Plane Deine finanzielle Situation im Pflegefall, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

PUEG-Anpassungen in DATEV meistern: Lohnabrechnung korrekt umsetzen und Fehler vermeiden

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat auch Auswirkungen auf die Lohnabrechnung. Insbesondere bei der Anpassung der Pflegeversicherungsbeiträge gibt es einiges zu beachten. Hier erfährst Du, wie Du die Änderungen korrekt in DATEV umsetzt. Stelle sicher, dass Deine Lohnabrechnung korrekt ist, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Pflegeversicherungsbeiträge korrekt anpassen: So vermeidest Du Fehler

Mit dem PUEG steigen die Pflegeversicherungsbeiträge auf 3,4 %, wobei der Arbeitgeberanteil 1,7 % beträgt. Zudem wird der Kinderlosenzuschlag auf 0,6 % erhöht. Eine wesentliche Neuerung sind die Beitragsreduzierungen für Eltern mit mehreren Kindern. Für das zweite bis fünfte Kind gibt es eine Reduzierung von 0,25 Prozentpunkten pro Kind. Diese Reduzierungen entfallen, sobald ein Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Es ist wichtig, diese Änderungen korrekt in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen, um Fehler zu vermeiden. Die DATEV bietet hierzu detaillierte Informationen. Überprüfe Deine Lohnabrechnung sorgfältig, um sicherzustellen, dass alle Änderungen korrekt berücksichtigt wurden.

Transitional Nachweisverfahren und Digitalisierung nutzen: Daten korrekt erfassen und dokumentieren

Während der Übergangsphase (01.07.2023 - 30.06.2025) gibt es ein vereinfachtes Nachweisverfahren. In dieser Zeit sind die Arbeitgeber auf die Selbstauskunft der Arbeitnehmer angewiesen. Es ist jedoch wichtig, alle Angaben sorgfältig zu dokumentieren, da eine nachträgliche Überprüfung der Kinderdaten geplant ist. Bis zum 31.03.2025 soll eine digitale Lösung zur Datenverifizierung eingeführt werden. Eine verspätete Umsetzung der Beitragsanpassungen kann zu nachträglichen Korrekturen und Zinszahlungen führen. Dokumentiere alle Angaben sorgfältig, um bei nachträglichen Überprüfungen keine Probleme zu haben.

DATEV-spezifische Details beachten: LODAS und Lohn und Gehalt korrekt einstellen

Für DATEV-Nutzer gibt es spezifische Anpassungen in den Programmen LODAS und Lohn und Gehalt. In LODAS müssen die Kinderdaten unter Personaldaten | Kinderdaten | Angaben zu Kindern aktualisiert werden. Für Lohn und Gehalt steht seit dem Service-Release 12.32 (17.05.2023) der Dialog 'Kinderverwaltung bearbeiten' zur Verfügung. Zudem ist es möglich, Daten über ASCII-Schnittstellen zu importieren. DATEV bietet auch die Möglichkeit, Kinderdaten als CSV-Dateien zu exportieren, um sie vom Mandanten prüfen zu lassen und anschließend wieder zu importieren. Die zukünftige Integration von DATEV Personaldaten soll die Dateneingabe weiter vereinfachen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Anpassungen vertraut zu machen und die Systeme entsprechend zu aktualisieren. Aktualisiere Deine DATEV-Systeme rechtzeitig, um die Änderungen korrekt umzusetzen.

Digitalisierung in der Pflege nutzen: Elektronische Patientenakten und Telemedizin verbessern die Versorgung

Die Digitalisierung spielt eine immer größere Rolle im Pflegebereich. Das Digital-Gesetz (DigiG) und das Versorgungs- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) zielen darauf ab, die Prozesse im Gesundheitswesen zu optimieren und die Versorgung der Patienten zu verbessern. Nutze die Vorteile der Digitalisierung, um die Pflege effizienter und zugänglicher zu gestalten.

Elektronische Patientenakte (ePA) und Telemedizin: Bessere Versorgung durch digitale Lösungen

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll den Austausch von medizinischen Informationen zwischen Ärzten, Pflegekräften und Patienten erleichtern. Durch die ePA haben alle Beteiligten Zugriff auf wichtige Daten, was die Behandlungsqualität verbessern kann. Auch die Telemedizin bietet neue Möglichkeiten, Patienten aus der Ferne zu betreuen und zu beraten. Dies ist besonders für Menschen in ländlichen Gebieten von Vorteil. Die Pflegereform setzt stark auf die Digitalisierung, um die Effizienz und Qualität der Pflege zu steigern. Profitiere von der ePA und Telemedizin, um die Behandlungsqualität zu verbessern und den Zugang zur Pflege zu erleichtern.

Telematikinfrastruktur (TI): Verpflichtende Anbindung für bessere Datenübertragung

Eine weitere wichtige Maßnahme ist die verpflichtende Anbindung ambulanter und stationärer Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI). Dies soll den Datenaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen verbessern und die Zusammenarbeit erleichtern. Die Anbindung an die TI ist ein wichtiger Schritt, um die Digitalisierung im Pflegebereich voranzutreiben und die Versorgung der Patienten zu optimieren. Stelle die Anbindung an die TI sicher, um den Datenaustausch zu verbessern und die Zusammenarbeit zu erleichtern.

Weitere Gesetze und Initiativen: Überblick behalten und Unterstützung erhalten

Neben dem PUEG und den Digitalisierungsgesetzen gibt es noch weitere Gesetze und Initiativen, die den Pflegebereich beeinflussen. Die Pflegestärkungsgesetze (PSG I, PSG II, PSG III) haben beispielsweise die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade bewirkt. Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) bieten berufstätigen Angehörigen die Möglichkeit, sich freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit zu reduzieren, um die Pflege zu übernehmen. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) zielt darauf ab, die Personalsituation in Pflegeeinrichtungen zu verbessern und den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Es ist wichtig, sich über diese Gesetze und Initiativen zu informieren, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Informiere Dich über alle relevanten Gesetze und Initiativen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Pflegezeit und Familienpflegezeit optimal nutzen: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf meistern

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist eine große Herausforderung für viele Angehörige. Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) bieten hier wichtige Unterstützungsmöglichkeiten. Nutze Pflegezeit und Familienpflegezeit, um die Pflege Deiner Angehörigen mit Deinem Beruf zu vereinbaren.

Berufstätige Angehörige entlasten: Pflegezeit und Familienpflegezeit optimal nutzen

Das Pflegezeitgesetz ermöglicht es Dir, bis zu sechs Monate unbezahlte Auszeit von der Arbeit zu nehmen, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu betreuen. Während dieser Zeit bist Du vor Kündigung geschützt. Das Familienpflegezeitgesetz bietet Dir die Möglichkeit, Deine Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um die Pflege zu übernehmen. Auch hier besteht Kündigungsschutz. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Voraussetzungen und den Ablauf zu informieren, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Informiere Dich frühzeitig über die Voraussetzungen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Die Pflegeversicherung bietet finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, der es an die pflegenden Angehörigen weitergeben kann. Pflegesachleistungen werden für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste gewährt. Es ist ratsam, sich über die verschiedenen Leistungen zu informieren und die passende Form der Unterstützung zu wählen. Wähle die passende Form der Unterstützung, um die Pflege Deiner Angehörigen sicherzustellen.

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG): Mehr Personal für bessere Pflegequalität

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) zielt darauf ab, die Personalsituation in Pflegeeinrichtungen zu verbessern und den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Durch das Gesetz sollen mehr Pflegekräfte eingestellt und die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Dies soll dazu beitragen, die Qualität der Pflege zu erhöhen und die Belastung der Pflegekräfte zu reduzieren. Es ist wichtig, dass die Maßnahmen des PpSG konsequent umgesetzt werden, um die Situation im Pflegebereich nachhaltig zu verbessern. Setze Dich für die Umsetzung des PpSG ein, um die Situation im Pflegebereich nachhaltig zu verbessern.

Die Förderung der Pflegeausbildung ist ein wichtiger Baustein, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Es ist wichtig, junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern und ihnen eine attraktive Ausbildung zu bieten. Auch die Anerkennung ausländischer Qualifikationen spielt eine wichtige Rolle, um den Bedarf an Pflegekräften zu decken. Durch gezielte Maßnahmen und Initiativen kann die Personalsituation im Pflegebereich verbessert und die Qualität der Pflege gesichert werden. Unterstütze die Förderung der Pflegeausbildung, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen und die Qualität der Pflege zu sichern.

Finanzielle Hilfen optimal ausschöpfen: Pflegegeld, Zuschläge und Entlastungsleistungen sichern

Die finanzielle Belastung durch Pflege kann erheblich sein. Es ist daher wichtig, alle verfügbaren Hilfen zu kennen und optimal zu nutzen. Hier ein Überblick über die wichtigsten finanziellen Leistungen. Informiere Dich über alle finanziellen Hilfen, um die Belastung durch Pflege zu minimieren.

Direkte finanzielle Unterstützung: Pflegegeld und Pflegesachleistungen optimal nutzen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind die wichtigsten finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung. Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, der es an die pflegenden Angehörigen weitergeben kann. Pflegesachleistungen werden für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste gewährt. Die Höhe des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad. Durch die Erhöhungen im Rahmen des PUEG stehen ab 2024 und 2025 mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Beantrage Pflegegeld und Pflegesachleistungen, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Entlastungsbetrag von 125 Euro: Unterstützung für den Alltag optimal einsetzen

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 oder höher zu. Er kann für verschiedene Leistungen eingesetzt werden, beispielsweise für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten, Haushaltshilfen oder Tagespflege. Der Entlastungsbetrag soll dazu beitragen, die alltäglichen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zu erfüllen und die Angehörigen zu entlasten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Nutzung des Entlastungsbetrags komplex sein kann und nicht immer einfach ist. Nutze den Entlastungsbetrag, um die alltäglichen Bedürfnisse zu erfüllen und Angehörige zu entlasten.

Steuerbefreiung und EnergieKosten Hilfen: Zusätzliche finanzielle Entlastung sichern

Die Steuerbefreiung nach § 150c SGB XI galt für Sonderleistungen für Mitarbeiter mit Koordinationsaufgaben in Pflegeeinrichtungen und wurde bis Mai 2023 verlängert. Zudem gibt es EnergieKosten Hilfen in Form von zusätzlichen Hilfsprogrammen zur Deckung erhöhter Energiekosten. Bis zu 8 Milliarden Euro stehen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Diese Hilfen sollen dazu beitragen, die finanzielle Belastung der Einrichtungen zu verringern und die Versorgung der Patienten sicherzustellen. Informiere Dich über Steuerbefreiungen und EnergieKosten Hilfen, um zusätzliche finanzielle Entlastung zu erhalten.

  • Pflegegeld: Direkte Auszahlung an den Pflegebedürftigen.

  • Pflegesachleistungen: Für professionelle Pflegedienste.

  • Entlastungsbetrag: Für Betreuungsangebote und Haushaltshilfen.

Personalbedarf in der Pflege decken: Personalbemessung und tarifliche Bezahlung umsetzen

Eine ausreichende und qualifizierte Personalbesetzung ist entscheidend für die Qualität der Pflege. Hier erfährst Du mehr über die Personalbemessung und die tarifliche Bezahlung in der Pflege. Sorge für ausreichende und qualifizierte Personalbesetzung, um die Qualität der Pflege sicherzustellen.

Einheitliche Personalbemessung: Qualität in der stationären Pflege sicherstellen

In der stationären Pflege wird ein Modellprogramm zur Erprobung eines einheitlichen Verfahrens zur Personalbemessung durchgeführt. Das Verfahren wurde von der Universität Bremen entwickelt und soll dazu beitragen, den Personalbedarf in den Einrichtungen besser zu ermitteln und die Personaleinsatzplanung zu optimieren. Durch die Personalbemessung soll sichergestellt werden, dass ausreichend Personal vorhanden ist, um die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zu erfüllen. Setze Dich für die Umsetzung der Personalbemessung ein, um die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zu erfüllen.

Tarifliche Bezahlung: Attraktivität des Pflegeberufs steigern und Fachkräftemangel bekämpfen

Seit September 2022 sind Pflegeheime und ambulante Pflegedienste verpflichtet, ihre Mitarbeiter tariflich zu bezahlen. Dies hat zu Gehaltssteigerungen von 10 bis 30 Prozent geführt. Die tarifliche Bezahlung soll dazu beitragen, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Es ist wichtig, dass die tarifliche Bezahlung konsequent umgesetzt wird und die Mitarbeiter fair entlohnt werden. Sorge für tarifliche Bezahlung, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen und den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Demenzstrategie und Impfquotenmonitoring: Zusätzliche Maßnahmen für den Schutz von Pflegebedürftigen

Die Nationale Demenzstrategie wurde vor der Corona-Pandemie entwickelt, wird aber durch die Pandemie beeinflusst, da kognitive Beeinträchtigungen sowohl Symptome von Demenz als auch von Long- oder Post-Covid sein können. Wissenschaftler untersuchen mögliche Zusammenhänge und Wirkmechanismen. Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht Berichte zum Impfquotenmonitoring in Pflegeeinrichtungen. Die Meldung ist nach § 35 Abs. 6 IfSG verpflichtend. Beachte die Demenzstrategie und das Impfquotenmonitoring, um den Schutz von Pflegebedürftigen zu gewährleisten.

Rechte kennen und wahren: Heimentgelterhöhungen abwehren und Vorsorge treffen


FAQ

Was beinhaltet das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)?

Das PUEG zielt darauf ab, die häusliche Pflege zu stärken, die Finanzierung der Pflegeversicherung zu stabilisieren und Gerichtsurteile umzusetzen. Es bringt konkrete Verbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und das Pflegepersonal.

Wie wirkt sich das PUEG auf das Pflegegeld aus?

Das Pflegegeld wird in zwei Schritten erhöht: Zunächst um 5 % im Jahr 2024 und dann nochmals um 4,5 % im Jahr 2025. Ab 2028 erfolgt alle drei Jahre eine dynamische Anpassung, um die Leistungen an die Preisentwicklung anzupassen.

Was ist das Entlastungsbudget und wie kann ich es nutzen?

Das Entlastungsbudget ist ein kombiniertes Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Ab dem 1. Juli 2025 stehen 3.539 EUR für diese Zwecke zur Verfügung. Für Kinder bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt diese Regelung bereits ab dem 1. Januar 2024, wobei ein Budget von 3.386 EUR zur Verfügung steht.

Wer hat Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld und wie lange?

Pflegende Angehörige haben ab dem 1. Januar 2024 einen jährlichen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Dies ermöglicht es ihnen, bis zu zehn Arbeitstage freizunehmen, um in akuten Notfällen die Pflege zu organisieren.

Wie werden die Zuschläge für stationäre Pflege erhöht?

Die Zuschläge zur Reduzierung des Eigenanteils an den Pflegekosten werden ab dem 1. Januar 2024 erhöht. Die Erhöhung beträgt je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim zwischen 5 und 10 %.

Welche Änderungen gibt es bei den Pflegeversicherungsbeiträgen durch das PUEG?

Mit dem PUEG steigen die Pflegeversicherungsbeiträge auf 3,4 %, wobei der Arbeitgeberanteil 1,7 % beträgt. Zudem wird der Kinderlosenzuschlag auf 0,6 % erhöht. Es gibt Beitragsreduzierungen für Eltern mit mehreren Kindern.

Welche Rolle spielt die Digitalisierung im Pflegebereich?

Die Digitalisierung spielt eine immer größere Rolle im Pflegebereich. Das Digital-Gesetz (DigiG) und das Versorgungs- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) zielen darauf ab, die Prozesse im Gesundheitswesen zu optimieren und die Versorgung der Patienten zu verbessern.

Was sind Vorsorgedokumente und warum sind sie wichtig?

Vorsorgedokumente wie die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht sind wichtige Instrumente, um für zukünftige Pflegebedürfnisse zu planen. In der Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen.

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