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Hausbesuch richtig abrechnen: Dein Leitfaden für 2024!

15

Minutes

Simon Wilhelm

Experte für Gesundheitsbegleitung bei cureta

14.02.2025

15

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Simon Wilhelm

Experte für Gesundheitsbegleitung bei cureta

Fragst Du Dich, wie Du Hausbesuche optimal abrechnen kannst? Die korrekte Abrechnung von Hausbesuchen ist oft komplex. Dieser Artikel hilft Dir, den Durchblick zu behalten. Erfahre mehr über unsere individuelle Beratung, um Deine Abrechnung zu optimieren und keine Potenziale zu verschenken.

Das Thema kurz und kompakt

Die Wahl zwischen EBM und GOÄ ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit von Hausbesuchen. Die GOÄ bietet höhere Vergütungen, erfordert aber eine detailliertere Dokumentation.

Nutzen Sie GOÄ-Zuschläge für Hausbesuche außerhalb der Sprechstundenzeiten und unter erschwerten Bedingungen, um Ihre Einnahmen zu maximieren. Die korrekte Abrechnung von Wegegeld und Reiseentschädigung ist ebenfalls wichtig.

Eine sorgfältige Dokumentation ist unerlässlich für eine erfolgreiche Abrechnung und rechtliche Absicherung. Bleiben Sie durch kontinuierliche Weiterbildung auf dem neuesten Stand der Abrechnungsbestimmungen und reduzieren Sie potentielle Fehler um bis zu 3%.

Vergiss komplizierte Abrechnungsrichtlinien! Hier erfährst Du, wie Du Hausbesuche korrekt abrechnest, Deine Einnahmen maximierst und rechtliche Fallstricke umgehst. Jetzt informieren!

Hausbesuchsabrechnung: So maximierst du deine Einnahmen mit klaren Abrechnungsstrategien

Hausbesuchsabrechnung: So maximierst du deine Einnahmen mit klaren Abrechnungsstrategien

Vergiss komplizierte Abrechnungsrichtlinien! Hier erfährst du, wie du Hausbesuche richtig abrechnen, deine Einnahmen maximierst und rechtliche Fallstricke vermeidest. Die korrekte Abrechnung von Hausbesuchen ist entscheidend, um finanzielle Verluste zu minimieren und deine Leistungen angemessen zu vergüten. Dieser Leitfaden bietet dir einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der Abrechnung, von EBM und GOÄ bis hin zu Wegegeld und Zuschlägen. So stellst du sicher, dass du alle Möglichkeiten ausschöpfst und deine Abrechnung optimierst.

Nutze staatliche Zuschüsse und Förderprogramme, um in deine Praxis zu investieren und deine Dienstleistungen auszubauen. Egal, ob es sich um die Anschaffung neuer Geräte oder die Optimierung deiner Abrechnungsprozesse handelt, die verfügbaren Förderprogramme und steuerlichen Vorteile machen den Umstieg attraktiv und finanziell erreichbar. Eine Investition in moderne Technik und optimierte Prozesse kann deine Effizienz steigern und langfristig Kosten senken. Informiere dich über die spezifischen Förderbedingungen in deiner Region, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Mit einer Vielzahl von Förderprogrammen sowie steuerlichen Anreizen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Kosten für die Optimierung deiner Praxis zu reduzieren. Wir bieten dir umfassende Beratung und Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Strategien, der Erfüllung technischer Voraussetzungen, der Navigation durch den Antragsprozess und der Vermeidung von möglichen Problemen. Unsere Experten helfen dir, den Überblick zu behalten und die passenden Förderangebote für deine individuellen Bedürfnisse zu finden. So kannst du sicherstellen, dass deine Investition in die Praxisoptimierung sich schnell amortisiert und langfristig positive Auswirkungen hat.

Durch die Entscheidung für eine optimierte Abrechnung investierst du in die Zukunft deiner Praxis. Du reduzierst nicht nur deine administrativen Kosten und sicherst dir eine konstante Einnahmequelle, sondern leistest auch einen wichtigen Beitrag zur Qualität deiner Dienstleistungen. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um die Fördermöglichkeiten für dein Projekt zu erkunden. Kontaktiere uns noch heute, um deine individuelle Beratung zu starten und den Antrag auf Förderung schnell und einfach zu stellen. Optimiere jetzt deine Abrechnungsprozesse und steigere deine Einnahmen. Registriere dich kostenlos und erhalte sofort eine erste Schätzung für den Sanierungsbedarf deiner Praxis.

EBM vs. GOÄ: So wählst du das wirtschaftlichste Abrechnungssystem für Hausbesuche

Bei der Abrechnung von Hausbesuchen stehst du vor der Wahl: EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) oder GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile, und die Wahl des richtigen Systems kann einen erheblichen Einfluss auf deine Einnahmen haben. Es ist wichtig, die Unterschiede zu verstehen und die für dich wirtschaftlichste Option zu wählen. Eine fundierte Entscheidung zwischen EBM und GOÄ kann deine Abrechnung optimieren und deine finanzielle Situation verbessern. Die korrekte Abrechnung ist entscheidend, um finanzielle Verluste zu minimieren.

Vergütung im Überblick

Im EBM wird ein Hausbesuch (GOP 01410) im Jahr 2024 mit 25,30 Euro plus Wegegeld vergütet. Die GOÄ (Nr. 50) sieht hingegen 320 Punkte vor, was bei einem Regelsatz von 2,3-fach 42,90 Euro entspricht. Zusätzlich sind Zuschläge (E bis K2) für Besuche zu "Unzeiten" möglich. Es ist wichtig zu beachten, dass Hausbesuche generell selten wirtschaftlich sind, daher ist eine genaue Abrechnung umso wichtiger. Nutze die höheren Vergütungssätze der GOÄ, um deine Einnahmen zu maximieren. Eine detaillierte Dokumentation und korrekte Anwendung der GOÄ-Bestimmungen sind hierfür unerlässlich.

Die Herausforderung der Wirtschaftlichkeit

Die Abrechnung nach EBM ist oft einfacher und schneller, aber die Vergütung ist in der Regel geringer als bei der GOÄ. Die GOÄ bietet zwar höhere Vergütungen, ist aber auch komplexer und erfordert eine detailliertere Dokumentation. Um die Wirtschaftlichkeit zu optimieren, solltest du prüfen, welche Leistungen du zusätzlich abrechnen kannst, wie z.B. Zuschläge für besondere Umstände oder zusätzliche Leistungen wie Beratungen oder Untersuchungen. Die korrekte Anwendung der GOÄ kann deine Einnahmen deutlich steigern, erfordert aber auch ein fundiertes Wissen über die Abrechnungsbestimmungen. Ermittle deinen individuellen Break-Even-Point für Hausbesuche, um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Berücksichtige dabei alle relevanten Kostenfaktoren wie Anfahrtszeit, Materialkosten und Personalaufwand.

GOÄ-Zuschläge optimal nutzen: So rechnest du Hausbesuche außerhalb der Sprechstunde korrekt ab

Die GOÄ bietet verschiedene Zuschläge, die du für Hausbesuche außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten abrechnen kannst. Diese Zuschläge können deine Einnahmen erheblich steigern, wenn du sie korrekt anwendest. Es ist wichtig, die Voraussetzungen für die einzelnen Zuschläge zu kennen und die Abrechnung korrekt durchzuführen. Nutze die GOÄ-Zuschläge, um deine Leistungen fair zu vergüten und deine Einnahmen zu steigern. Eine detaillierte Kenntnis der Abrechnungsbestimmungen ist hierfür unerlässlich.

Zuschlag A: Abrechnung außerhalb der Sprechstundenzeit

Der Zuschlag A kann abgerechnet werden, wenn keine Zeitzuschläge (E-K2) berechnet werden können, der Besuch aber außerhalb der Sprechstundenzeit stattfand. Dies ist jedoch nur in Verbindung mit den GOÄ-Nummern 50 und 6, 7 oder 8 möglich. Achte darauf, den Zuschlag A an der richtigen Stelle in der Abrechnung anzusetzen, damit er nicht fälschlicherweise auf die Nr. 50 bezogen und abgelehnt wird. Die korrekte Positionierung des Zuschlags A ist entscheidend für eine erfolgreiche Abrechnung. Vermeide Fehler bei der Abrechnung von Zuschlag A, um unnötige Ablehnungen zu vermeiden. Eine sorgfältige Prüfung der Abrechnungsbestimmungen und eine korrekte Dokumentation sind hierfür unerlässlich.

Steigerungsfaktoren für GOÄ Nr. 50

Erhöhte Steigerungsfaktoren für die GOÄ Nr. 50 erfordern mehr als nur zeitlichen Mehraufwand. Beispiele hierfür sind widrige Umstände wie Glatteis oder Schneefall. Beachte, dass das Wegegeld nach GOÄ nicht steigerungsfähig ist, auch nicht durch widrige Umstände. Bei Wegstrecken über 25 km kann eine Reiseentschädigung nach § 9 GOÄ angesetzt werden. Die detaillierte Dokumentation der Umstände ist wichtig, um die erhöhten Steigerungsfaktoren zu rechtfertigen. Dokumentiere alle erschwerenden Umstände, um höhere Steigerungsfaktoren bei der GOÄ Nr. 50 geltend zu machen. Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend, um deine Abrechnung zu rechtfertigen und Ablehnungen zu vermeiden.

Reiseentschädigung bei langen Wegstrecken

Wenn du für einen Hausbesuch eine Wegstrecke von über 25 km zurücklegen musst, kannst du eine Reiseentschädigung nach § 9 GOÄ ansetzen. Diese Entschädigung umfasst in der Regel die Kosten für die Anfahrt, wie z.B. Kilometergeld oder Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel. Es ist wichtig, die Wegstrecke und die entstandenen Kosten genau zu dokumentieren, um die Reiseentschädigung geltend machen zu können. Die genaue Dokumentation der Reisekosten ist entscheidend für eine erfolgreiche Abrechnung. Erfasse alle Reisekosten detailliert, um die Reiseentschädigung nach § 9 GOÄ korrekt abzurechnen. Eine vollständige Dokumentation der Wegstrecke und der entstandenen Kosten ist hierfür unerlässlich.

EBM-Abrechnung optimieren: So erfasst du Routine-, dringende und Mitbesuche korrekt

Im EBM gibt es unterschiedliche GOP-Ziffern für verschiedene Arten von Hausbesuchen. Es ist wichtig, die richtige Ziffer für den jeweiligen Besuch zu wählen, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten. Die Wahl der richtigen GOP-Ziffer hängt von der Art des Besuchs und den Umständen ab. Wähle die korrekte GOP-Ziffer für jeden Hausbesuch, um eine fehlerfreie Abrechnung zu gewährleisten. Eine genaue Kenntnis der EBM-Bestimmungen ist hierfür unerlässlich.

GOP-Ziffern im Überblick

Für Routinebesuche wird die GOP 01410 verwendet. Für Besuche zu Unzeiten, wie z.B. zwischen 19:00 und 22:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen oder am 24./31.12. zwischen 07:00 und 19:00 Uhr, wird die GOP 01411 verwendet. Dringende Besuche, die eine Unterbrechung der Sprechstunde erfordern, oder Besuche in der Nacht (22:00/19:00-07:00 Uhr) werden mit der GOP 01412 abgerechnet. Die korrekte Wahl der GOP-Ziffer ist entscheidend für eine erfolgreiche Abrechnung. Optimiere deine Einnahmen durch die korrekte Anwendung der GOP-Ziffern für Hausbesuche zu unterschiedlichen Zeiten. Eine sorgfältige Dokumentation der Besuchszeiten ist hierfür unerlässlich.

Mitbesuche in sozialen Gemeinschaften

Wenn du mehrere Patienten in einer sozialen Gemeinschaft, wie z.B. einem Pflegeheim oder einer Wohngemeinschaft, besuchst, gilt eine spezielle Regelung. Nur der erste Besuch kann über die GOP 01410/-11/-12 abgerechnet werden, weitere Besuche werden als Mitbesuch (GOP 01413) abgerechnet. Für Privatpatienten gilt die Nr. 51 GOÄ. Achte auf die Abgrenzung zwischen sozialer Gemeinschaft und Einzelbesuchen (Hausnummer vs. separate Eingänge/Klingeln). Die korrekte Abrechnung von Mitbesuchen ist wichtig, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Vermeide finanzielle Einbußen durch die korrekte Abrechnung von Mitbesuchen in sozialen Gemeinschaften. Achte auf die genaue Abgrenzung zwischen sozialen Gemeinschaften und Einzelbesuchen.

Zusätzliche Abrechnung bei Heimbesuchen am Samstag

Wenn du an einem Samstag (07:00-14:00) von dem Pflegepersonal eines Heims zu einem Hausbesuch angefordert wirst, kannst du zusätzlich die GOP 01102 abrechnen. Dies gilt jedoch nur bei Heimbesuchen. Die zusätzliche Abrechnung der GOP 01102 kann deine Einnahmen bei Heimbesuchen am Samstag erhöhen. Steigere deine Einnahmen bei Heimbesuchen am Samstag durch die zusätzliche Abrechnung der GOP 01102. Achte darauf, dass diese Ziffer nur bei Anforderung durch das Pflegepersonal abgerechnet werden kann.

Wegegeld und Reiseentschädigung: So rechnest du Kilometer bei Hausbesuchen richtig ab

Neben der eigentlichen Leistung kannst du auch die Kosten für die Anfahrt zum Patienten abrechnen. Hierbei wird zwischen Wegegeld und Reiseentschädigung unterschieden. Es ist wichtig, die Unterschiede zu kennen und die Abrechnung korrekt durchzuführen. Sichere dir eine vollständige Kostenerstattung, indem du Wegegeld und Reiseentschädigung korrekt abrechnest. Eine genaue Kenntnis der Abrechnungsbestimmungen ist hierfür unerlässlich.

Abgrenzung: Wegegeld vs. Reiseentschädigung

Wegegeld wird für Strecken bis 25 km berechnet, während für Strecken über 25 km eine Reiseentschädigung anfällt. Die korrekte Abgrenzung zwischen Wegegeld und Reiseentschädigung ist wichtig für eine korrekte Abrechnung. Unterscheide klar zwischen Wegegeld und Reiseentschädigung, um Abrechnungsfehler zu vermeiden. Die korrekte Zuordnung ist entscheidend für eine vollständige Kostenerstattung.

Berechnung des Wegegelds

Das Wegegeld ist gestaffelt nach Entfernung: bis 2km, 2-5km, 5-10km, 10-25km. Es wird zwischen Tag (8-20 Uhr) und Nacht (20-8 Uhr) unterschieden. Die genaue Berechnung des Wegegelds ist wichtig, um keine Einnahmen zu verlieren. Optimiere deine Einnahmen durch die genaue Berechnung des Wegegelds unter Berücksichtigung von Tageszeit und Entfernung. Eine detaillierte Dokumentation der Fahrtstrecke ist hierfür unerlässlich.

Berechnung der Reiseentschädigung

Die Reiseentschädigung umfasst eine Tagespauschale (unter/über 8 Stunden Abwesenheit), Kilometergeld für PKW-Nutzung, Erstattung von ÖPNV-Kosten und ggf. Übernachtungskosten. Die genaue Berechnung der Reiseentschädigung ist wichtig, um alle entstandenen Kosten zu decken. Decke alle entstandenen Kosten durch die korrekte Berechnung der Reiseentschädigung, inklusive Tagespauschale, Kilometergeld und ggf. Übernachtungskosten. Eine vollständige Dokumentation aller Ausgaben ist hierfür unerlässlich.

Detaillierte Dokumentation

Dokumentiere Wegstrecken und Zeiten genau, um die abgerechneten Beträge zu rechtfertigen. Die detaillierte Dokumentation der Wegstrecken und Zeiten ist entscheidend für eine erfolgreiche Abrechnung. Sichere deine Abrechnung durch eine detaillierte Dokumentation von Wegstrecken und Zeiten. Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend, um deine Abrechnung zu rechtfertigen und Ablehnungen zu vermeiden.

Relevante GOÄ-Paragraphen

Beachte die §§ 7-9 GOÄ für die Abrechnung von Hausbesuchen und Reiseentschädigung. Die Kenntnis der relevanten GOÄ-Paragraphen ist wichtig, um die Abrechnung korrekt durchzuführen. Vermeide Abrechnungsfehler durch die Beachtung der §§ 7-9 GOÄ bei der Abrechnung von Hausbesuchen und Reiseentschädigung. Eine genaue Kenntnis der GOÄ-Bestimmungen ist hierfür unerlässlich.

Vergebliche Hausbesuche: So sicherst du dir deine Vergütung trotz erfolgloser Anfahrt

Auch wenn ein Hausbesuch nicht erfolgreich ist, z.B. weil der Patient nicht anwesend ist oder sich im Krankenhaus befindet, kannst du ihn in der Regel abrechnen. Es ist jedoch wichtig, die Umstände genau zu dokumentieren. Sichere dir deine Vergütung auch bei vergeblichen Hausbesuchen durch korrekte Abrechnung und Dokumentation. Eine genaue Kenntnis der Abrechnungsbestimmungen ist hierfür unerlässlich.

Abrechnung vergeblicher Hausbesuche

Alle drei GOP-Ziffern (01410, 01411, 01412) sind auch bei vergeblichen Hausbesuchen abrechenbar. Die Dokumentation der Umstände ist erforderlich, um die Abrechnung zu rechtfertigen. Optimiere deine Einnahmen, indem du auch vergebliche Hausbesuche korrekt abrechnest und die Umstände detailliert dokumentierst. Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend, um deine Abrechnung zu rechtfertigen und Ablehnungen zu vermeiden.

GOÄ: Kein Erstattungsanspruch, Kennzeichnung "auf Verlangen"

Bei der Abrechnung nach GOÄ besteht kein Erstattungsanspruch für vergebliche Hausbesuche. Kennzeichne die Rechnung mit "auf Verlangen", um deutlich zu machen, dass der Besuch auf Wunsch des Patienten stattgefunden hat. Die Kennzeichnung der Rechnung ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden. Vermeide Missverständnisse und Ablehnungen durch die Kennzeichnung der GOÄ-Rechnung mit "auf Verlangen" bei vergeblichen Hausbesuchen. Eine klare Kennzeichnung ist entscheidend, um deine Abrechnung zu rechtfertigen.

Ablehnung nicht erforderlicher Hausbesuche

Wenn du einen Hausbesuch ablehnst, weil er nicht erforderlich ist, solltest du das geschilderte Krankheitsbild und deine alternativen Ratschläge dokumentieren. Dringende Hausbesuche solltest du jedoch nie ablehnen. Die Dokumentation der Ablehnung ist wichtig, um dich rechtlich abzusichern. Schütze dich rechtlich durch die Dokumentation des Krankheitsbildes und deiner Ratschläge bei der Ablehnung nicht erforderlicher Hausbesuche. Eine sorgfältige Dokumentation ist entscheidend, um dich abzusichern und rechtliche Probleme zu vermeiden.

GOÄ-Rechnungsstellung: Formale Anforderungen für eine erfolgreiche Abrechnung beachten

Die Rechnungstellung nach GOÄ unterliegt bestimmten formalen Anforderungen. Es ist wichtig, diese Anforderungen zu erfüllen, um eine reibungslose Abrechnung zu gewährleisten. Stelle eine reibungslose Abrechnung sicher, indem du die formalen Anforderungen der GOÄ bei der Rechnungsstellung erfüllst. Eine genaue Kenntnis der Abrechnungsbestimmungen ist hierfür unerlässlich.

Pflichtangaben auf der Rechnung

Eine korrekte Rechnung muss folgende Angaben enthalten: Name und Adresse der Praxis, Name und Adresse des Empfängers, Datum, Rechnungsnummer, Steuernummer, Rechnungsbetrag, USt-Informationen, Fälligkeitsdatum, detaillierte Leistungsaufstellung mit Gebührennummer, Mindestdauer, Steigerungsfaktor und Begründung, Diagnose, medizinische Notwendigkeit. Die vollständige Angabe aller Pflichtangaben ist entscheidend für eine erfolgreiche Abrechnung. Vermeide Ablehnungen und Verzögerungen durch die vollständige Angabe aller Pflichtangaben auf der Rechnung. Eine sorgfältige Prüfung der Rechnung ist entscheidend, um Fehler zu vermeiden.

Vermeidung von Pauschalabrechnungen

Vermeide Pauschalabrechnungen und führe jede Leistung einzeln auf. Eine chronologische Auflistung der Leistungen verbessert das Verständnis und die Akzeptanz der Rechnung beim Patienten. Die detaillierte Auflistung der Leistungen ist wichtig, um Transparenz zu gewährleisten. Steigere die Akzeptanz deiner Rechnung durch eine detaillierte und chronologische Auflistung aller erbrachten Leistungen. Eine transparente Rechnungsstellung fördert das Vertrauen des Patienten.

Steigerungsfaktor korrekt anwenden

Begründe die Überschreitung des Schwellenwertes (2,3) beim Steigerungsfaktor und dokumentiere Zeitaufwand, Schwierigkeit etc. Die korrekte Anwendung des Steigerungsfaktors ist wichtig, um die Abrechnung zu rechtfertigen. Rechtfertige höhere Steigerungsfaktoren durch eine detaillierte Dokumentation von Zeitaufwand und Schwierigkeit der Behandlung. Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend, um deine Abrechnung zu rechtfertigen und Ablehnungen zu vermeiden.

Wunschleistungen (IGeL) korrekt ausweisen

Weise Wunschleistungen (IGeL) korrekt aus und gib einen Hinweis auf die fehlende Erstattung durch die GKV. Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten wird empfohlen. Die korrekte Ausweisung von Wunschleistungen ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden. Vermeide Missverständnisse durch die korrekte Ausweisung von Wunschleistungen (IGeL) und den Hinweis auf die fehlende Erstattung durch die GKV. Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten schafft Klarheit und Sicherheit.

Rechnungsstellung bei Minderjährigen/Entmündigten

Adressiere Rechnungen bei Minderjährigen/Entmündigten an die Erziehungsberechtigten/Betreuer. Die korrekte Adressierung der Rechnung ist wichtig, um die Zahlung sicherzustellen. Sichere die Zahlung deiner Rechnung durch die korrekte Adressierung an die Erziehungsberechtigten oder Betreuer bei Minderjährigen oder Entmündigten. Eine korrekte Adressierung ist entscheidend für eine erfolgreiche Rechnungsstellung.

Auslagenersatz korrekt abrechnen

Rechne den Auslagenersatz für Materialkosten (Impfstoffe, Verbandsmaterial) korrekt ab und füge Belege ab 25,56 Euro bei. Beachte, dass Kleinmaterial nach § 10 GOÄ nicht separat abgerechnet werden darf. Die korrekte Abrechnung des Auslagenersatzes ist wichtig, um alle entstandenen Kosten zu decken. Decke alle entstandenen Kosten durch die korrekte Abrechnung des Auslagenersatzes für Materialkosten und die Beifügung von Belegen ab 25,56 Euro. Achte darauf, dass Kleinmaterial nach § 10 GOÄ nicht separat abgerechnet werden darf.

Umsatzsteuer beachten

Beachte die Umsatzsteuer: Klassische medizinische Behandlungen sind USt-befreit, nicht-medizinische Leistungen (Kosmetik, Gutachten) sind USt-pflichtig (ggf. Kleinunternehmerregelung). Die Beachtung der Umsatzsteuer ist wichtig, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Vermeide rechtliche Probleme durch die Beachtung der Umsatzsteuer bei der Rechnungsstellung und die korrekte Unterscheidung zwischen USt-befreiten und USt-pflichtigen Leistungen. Im Zweifelsfall solltest du einen Steuerberater konsultieren.

Eigenbeleg für Auslagen

Verwende einen Eigenbeleg für Auslagen im Zusammenhang mit Hausbesuchen (z.B. Kilometergeld). Die Verwendung eines Eigenbelegs ist wichtig, um die Auslagen zu dokumentieren. Dokumentiere alle Auslagen im Zusammenhang mit Hausbesuchen durch die Verwendung eines Eigenbelegs. Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend, um deine Abrechnung zu rechtfertigen und Ablehnungen zu vermeiden.

Dokumentation: Rechtliche Aspekte für eine sichere Hausbesuchsabrechnung beachten

Eine sorgfältige Dokumentation ist nicht nur für die Abrechnung, sondern auch für die rechtliche Absicherung unerlässlich. Sie dient als Grundlage für die Abrechnung und schützt dich bei Streitigkeiten. Sichere deine Abrechnung und schütze dich rechtlich durch eine sorgfältige Dokumentation aller Hausbesuche. Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend, um deine Abrechnung zu rechtfertigen und dich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.

Bedeutung der Dokumentation

Die Dokumentation sichert die Abrechnungsgrundlage und bietet rechtliche Absicherung bei Streitigkeiten. Die sorgfältige Dokumentation ist entscheidend für eine erfolgreiche Abrechnung und rechtliche Absicherung. Schaffe eine solide Abrechnungsgrundlage und sichere dich rechtlich durch eine umfassende Dokumentation aller relevanten Informationen. Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend, um deine Abrechnung zu rechtfertigen und dich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.

Dokumentationspflichten im Detail

Dokumentiere Anamnese, Befund, Diagnose, Therapie, Begründung für Steigerungsfaktoren sowie Fahrtzeiten und -strecken. Die detaillierte Dokumentation ist wichtig, um alle relevanten Informationen festzuhalten. Erfülle deine Dokumentationspflichten im Detail durch die Erfassung von Anamnese, Befund, Diagnose, Therapie, Begründung für Steigerungsfaktoren sowie Fahrtzeiten und -strecken. Eine detaillierte Dokumentation ist entscheidend, um deine Abrechnung zu rechtfertigen und dich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.

Datenschutz beachten

Beachte den Datenschutz und behandle Patientendaten vertraulich. Hole die Einwilligung zur Datenverarbeitung ein. Die Beachtung des Datenschutzes ist wichtig, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Vermeide rechtliche Probleme durch die Beachtung des Datenschutzes und die vertrauliche Behandlung von Patientendaten. Hole die Einwilligung zur Datenverarbeitung ein, um dich rechtlich abzusichern.

Hausbesuchsabrechnung: Bleibe durch kontinuierliche Weiterbildung auf dem neuesten Stand


FAQ

Welche Abrechnungssysteme (EBM oder GOÄ) sind für Hausbesuche am wirtschaftlichsten?

Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) bietet in der Regel höhere Vergütungen für Hausbesuche als der EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab), insbesondere durch die Möglichkeit, Zuschläge für Besuche außerhalb der Sprechstundenzeiten und unter erschwerten Bedingungen abzurechnen. Eine detaillierte Dokumentation ist jedoch unerlässlich.

Wie rechne ich Wegegeld und Reiseentschädigung bei Hausbesuchen korrekt ab?

Wegegeld wird für Strecken bis 25 km berechnet, gestaffelt nach Entfernung und Tageszeit (Tag/Nacht). Für Strecken über 25 km kann eine Reiseentschädigung nach § 9 GOÄ angesetzt werden, die Kilometergeld, Tagespauschalen und ggf. Übernachtungskosten umfasst. Eine genaue Dokumentation der Wegstrecke und Zeiten ist entscheidend.

Was muss ich bei der Abrechnung von Zuschlägen nach GOÄ beachten?

Der Zuschlag A kann abgerechnet werden, wenn keine Zeitzuschläge (E-K2) möglich sind, der Besuch aber außerhalb der Sprechstundenzeit stattfand. Steigerungsfaktoren für die GOÄ Nr. 50 erfordern mehr als nur zeitlichen Mehraufwand (z.B. widrige Umstände). Die korrekte Positionierung des Zuschlags A in der Abrechnung ist wichtig.

Wie gehe ich mit vergeblichen Hausbesuchen bei der Abrechnung um?

Im EBM sind alle GOP-Ziffern (01410, 01411, 01412) auch bei vergeblichen Hausbesuchen abrechenbar, sofern die Umstände dokumentiert sind. Bei der Abrechnung nach GOÄ besteht kein Erstattungsanspruch, die Rechnung sollte jedoch mit "auf Verlangen" gekennzeichnet werden.

Welche formalen Anforderungen muss eine GOÄ-Rechnung erfüllen?

Eine korrekte GOÄ-Rechnung muss Name und Adresse der Praxis, Name und Adresse des Empfängers, Datum, Rechnungsnummer, Steuernummer, Rechnungsbetrag, USt-Informationen, Fälligkeitsdatum, detaillierte Leistungsaufstellung mit Gebührennummer, Mindestdauer, Steigerungsfaktor und Begründung, Diagnose und medizinische Notwendigkeit enthalten.

Wie dokumentiere ich Hausbesuche korrekt, um meine Abrechnung abzusichern?

Die Dokumentation sollte Anamnese, Befund, Diagnose, Therapie, Begründung für Steigerungsfaktoren sowie Fahrtzeiten und -strecken umfassen. Eine sorgfältige Dokumentation sichert die Abrechnungsgrundlage und bietet rechtliche Absicherung bei Streitigkeiten. Achten Sie auf den Datenschutz.

Was sind Mitbesuche und wie werden diese im EBM abgerechnet?

Bei Mitbesuchen in sozialen Gemeinschaften (z.B. Pflegeheimen) kann nur der erste Besuch über die GOP 01410/-11/-12 abgerechnet werden, weitere Besuche als Mitbesuch (GOP 01413). Für Privatpatienten gilt die Nr. 51 GOÄ. Bei Anforderung durch das Pflegepersonal am Samstag (07:00-14:00) kann zusätzlich die GOP 01102 abgerechnet werden.

Wie kann ich meine Abrechnungsprozesse optimieren und auf dem neuesten Stand bleiben?

Durch kontinuierliche Weiterbildung, die Digitalisierung der Abrechnungsprozesse und die Beachtung der aktuellen Gebührenordnungen. Eine individuelle Beratung kann helfen, die Abrechnung auf das nächste Level zu heben.

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