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Ergotherapie Hausbesuch Abrechnung: Dein Durchblick im Dschungel der Gebühren!

13

Minutes

Simon Wilhelm

Experte für Gesundheitsbegleitung bei cureta

11.02.2025

13

Minuten

Simon Wilhelm

Experte für Gesundheitsbegleitung bei cureta

Die Abrechnung von Ergotherapie Hausbesuchen kann verwirrend sein. Aber keine Sorge, Du bist nicht allein! Dieser Artikel führt Dich Schritt für Schritt durch den Prozess, von den Grundlagen bis zu den neuesten Änderungen. Erfahre, wie Du Privatrezepte korrekt handhabst und die neuen Hausbesuchspauschalen optimal nutzt. Brauchst Du individuelle Unterstützung? Kontaktiere uns für eine persönliche Beratung!

Das Thema kurz und kompakt

Die korrekte Anwendung der Gebührenpositionen (59973, 59974) ist entscheidend, um Abrechnungsfehler zu vermeiden und eine vollständige Kostenerstattung zu gewährleisten.

Ein detaillierter Behandlungsvertrag mit klaren Zahlungsbedingungen schafft Transparenz und Vertrauen bei den Patienten, was zu einer reibungslosen Abwicklung führt.

Die Optimierung der Abrechnungsprozesse, einschließlich der Nutzung der neuen Hausbesuchspauschale (25,60 Euro), kann den administrativen Aufwand um bis zu 37,5% reduzieren und die Effizienz der Praxis steigern.

Vergiss komplizierte Abrechnungen! Dieser Artikel zeigt Dir, wie Du Ergotherapie Hausbesuche korrekt abrechnest, von Privatrezepten bis zu den neuesten Pauschalen. Jetzt informieren und Zeit sparen!

Effiziente Hausbesuchsabrechnung: Fehler vermeiden und Zeit sparen

Effiziente Hausbesuchsabrechnung: Fehler vermeiden und Zeit sparen

Ergotherapie-Hausbesuchsabrechnung leicht gemacht: So geht's

Die Abrechnung von Ergotherapie-Hausbesuchen kann eine Herausforderung darstellen, aber mit dem richtigen Wissen und den passenden Werkzeugen wird sie zum effizienten Bestandteil Ihrer Praxis. Dieser Artikel führt Sie durch die wichtigsten Aspekte der Abrechnung, damit Sie sich auf Ihre Patienten konzentrieren können. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Abrechnung für Ergotherapie-Hausbesuche korrekt durchführen, von Privatrezepten bis zu den aktuellen Pauschalen, um Zeit zu sparen und kostspielige Fehler zu vermeiden. Eine korrekte Abrechnung sichert nicht nur Ihre Einnahmen, sondern minimiert auch den administrativen Aufwand.

Hausbesuche in der Ergotherapie: Mehrwert für Patienten und Therapeuten

Ein Ergotherapie-Hausbesuch ist eine Therapieeinheit, die im direkten Lebensumfeld des Patienten stattfindet. Ziel ist es, die Lebensqualität des Patienten in seiner gewohnten Umgebung zu verbessern. Hausbesuche ermöglichen eine individuelle Anpassung der Therapie an die Bedürfnisse und Gegebenheiten des Patienten. Dies bietet Vorteile für beide Seiten, da Therapieziele effektiver erreicht werden können. Der Patient profitiert von einer maßgeschneiderten Behandlung in vertrauter Umgebung, während der Therapeut ein besseres Verständnis für die Herausforderungen des Patienten entwickelt. Diese personalisierte Betreuung führt oft zu schnelleren und nachhaltigeren Therapieerfolgen.

Dieser Artikel richtet sich an: Ergotherapeuten, Praxisleiter und Abrechnungsexperten

Dieser Leitfaden richtet sich an Ergotherapeuten, Praxisleiter und Abrechnungsmitarbeiter, die ihre Kenntnisse in der Abrechnung von Hausbesuchen optimieren möchten. Aber auch Patienten und Angehörige, die sich über die Abrechnungsprozesse informieren wollen, finden hier wertvolle Informationen. Egal, ob Sie neu in diesem Bereich sind oder bereits Erfahrung haben, dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick und praktische Tipps. Nutzen Sie dieses Wissen, um Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren und Ihre Praxis wirtschaftlich erfolgreicher zu gestalten. Eine klare und verständliche Abrechnung schafft zudem Vertrauen bei Ihren Patienten.

Privatrezepte optimal nutzen und GKV-Vorschriften beachten

Privatrezept vs. GKV-Rezept: Unterschiede und Anforderungen verstehen

Bei der Abrechnung von Ergotherapie-Leistungen gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Privatrezepten und GKV-Rezepten. Ein Privatrezept wird von einem Privatarzt ausgestellt, während ein GKV-Rezept von einem Arzt ausgestellt wird, der mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnet. Die Anforderungen an die Rezepte und die Abrechnungsprozesse sind unterschiedlich. Es ist wichtig, diese Unterschiede zu kennen, um Fehler zu vermeiden und eine korrekte Abrechnung sicherzustellen. Die Kenntnis der jeweiligen Anforderungen ist entscheidend für eine reibungslose Kostenerstattung.

Hausbesuche auf Privatrezept: Flexibilität und individuelle Vereinbarungen

Ein Privatrezept ist nicht zwingend erforderlich, um einen privaten Hausbesuch durchzuführen. Hausbesuche können auch auf Wunsch des Patienten als private Dienstleistung erbracht werden. Für die Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen ist jedoch ein Privatrezept notwendig. Es ist ratsam, das Rezept vor Beginn der Hausbesuche vorzulegen, um die Therapie und die Kostenerstattung mit den medizinischen Empfehlungen abzustimmen. Laut thevea.de, sind die formalen Anforderungen an ein Privatrezept geringer als bei GKV-Rezepten. Die direkte Abrechnung erfolgt mit dem Patienten gemäß der Behandlungsvereinbarung, wobei der Therapeut den Preis festlegt und der Patient die Kosten zunächst trägt.

Formale Anforderungen an Privatrezepte: Das müssen Sie wissen

Ein Privatrezept hat weniger formale Anforderungen als ein GKV-Rezept und benötigt kein spezifisches Format. Es sollte jedoch die folgenden Angaben enthalten: Informationen zum Arzt (Name, Adresse, Beruf, Telefonnummer), Ausstellungsdatum und -ort, Bezeichnung der verordneten Therapie (z.B. Hausbesuch), Behandlungsmenge, Name und Geburtsdatum des Patienten sowie die Unterschrift des Arztes. Eine Notiz zur Notwendigkeit des Hausbesuchs kann spätere Diskussionen mit der Versicherung verhindern. Stellen Sie sicher, dass alle diese Angaben vorhanden sind, um Verzögerungen bei der Kostenerstattung zu vermeiden. Eine vollständige Dokumentation ist essentiell für eine problemlose Abrechnung.

Abrechnung von Hausbesuchen mit GKV-Rezepten: Gebührenpositionen korrekt anwenden

Bei der Abrechnung von Hausbesuchen mit GKV-Rezepten sind spezifische Gebührenpositionen zu beachten. Gemäß dem §125a SGB V Ergotherapievertrag gibt es die Gebührenpositionen 59973 für Hausbesuche im häuslichen Umfeld und 59974 für Hausbesuche in einer sozialen Einrichtung. Es ist wichtig, die korrekte Gebührenposition entsprechend dem Ort des Hausbesuchs auszuwählen, um Ablehnungen zu vermeiden. Achten Sie darauf, dass die Definition einer 'sozialen Einrichtung' klar ist, um die korrekte Position (59974) zu verwenden. Die korrekte Abrechnung der Gebührenpositionen ist entscheidend für die Kostenerstattung.

Abrechnungsbeschränkungen: Doppelte Abrechnungen vermeiden und Ort der Leistungserbringung prüfen

Die Gebührenpositionen 59973 und 59974 dürfen nicht am selben Tag für denselben Patienten abgerechnet werden. Pro Patient und Tag ist nur eine Hausbesuchsposition abrechenbar. Es ist wichtig, ein System zu implementieren, um doppelte Abrechnungen zu vermeiden und das Abrechnungspersonal entsprechend zu schulen. Ein Hausbesuch ist nicht abrechenbar, wenn der Praxisstandort und der Ort der Leistungserbringung identisch sind, beispielsweise innerhalb einer sozialen Einrichtung oder einer betreuten Wohneinrichtung. Überprüfen Sie immer den Ort der Leistungserbringung, bevor Sie einen Hausbesuch abrechnen. Weitere Informationen finden Sie im §125a SGB V Ergotherapievertrag. Diese Einschränkungen sind entscheidend für eine korrekte und akzeptierte Abrechnung.

Behandlungsverträge: Transparente Preise und klare Zahlungsbedingungen für zufriedene Patienten

Der Behandlungsvertrag: Grundlage für eine vertrauensvolle Therapiebeziehung

Ein Behandlungsvertrag, auch Vergütungsvereinbarung genannt, ist ein wichtiger Bestandteil der Abrechnung von Ergotherapie-Leistungen. Er regelt die Rechte und Pflichten zwischen Therapeut und Patient und schafft Transparenz über die vereinbarten Leistungen und Kosten. Ein gut gestalteter Behandlungsvertrag hilft, Missverständnisse zu vermeiden und eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen. Eine klare Vereinbarung über die Rahmenbedingungen der Therapie ist die Basis für eine erfolgreiche Behandlung.

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags: Alle wichtigen Punkte im Überblick

Der Behandlungsvertrag sollte wichtige Bestandteile enthalten, wie Patientendaten, Praxisdaten, vereinbarte Leistungen (Therapie und Hausbesuch), Kosten pro Sitzung, Bezug zum Privatrezept (falls vorhanden) und Zahlungsbedingungen. Durch die klare Definition dieser Punkte stellen Sie sicher, dass beide Parteien über alle relevanten Aspekte informiert sind. Ein Behandlungsvertrag sollte immer schriftlich abgeschlossen werden, um im Streitfall eine Grundlage zu haben. Laut thevea.de, sollte der Vertrag auch die Zahlungsbedingungen klar definieren. Ein umfassender Vertrag schützt beide Parteien und sorgt für Klarheit.

Preisgestaltung für Hausbesuche: Flexibilität nutzen und Transparenz gewährleisten

Bei der Festlegung der Preise für Hausbesuche genießen Sie als Therapeut Preisgestaltungsfreiheit. Die Preise können über den Erstattungssätzen der privaten Krankenversicherungen liegen. Als Orientierungshilfe können die GKV-Preise dienen, wobei ein 1,5- bis 2,3-facher Satz unter Berücksichtigung von Qualifikation, Praxisbesonderheiten und regionalem Preisniveau angemessen ist. Die Preise sollten transparent und nachvollziehbar sein. Es ist ratsam, die Preisgestaltung im Vorfeld mit dem Patienten zu besprechen und im Behandlungsvertrag festzuhalten. Eine offene Kommunikation über die Kosten schafft Vertrauen und vermeidet spätere Unstimmigkeiten.

Zahlungsbedingungen im Behandlungsvertrag: Klarheit für eine reibungslose Abwicklung

Die Zahlungsbedingungen sollten im Behandlungsvertrag klar vereinbart werden. Dazu gehören der Zahlungszeitpunkt (nach jeder Behandlung, Zwischenabrechnung, Endrechnung) und die Zahlungsmethode (bar, Rechnung). Eine klare Regelung der Zahlungsbedingungen hilft, Zahlungsverzug zu vermeiden und den administrativen Aufwand zu reduzieren. Es ist üblich, eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu vereinbaren. Die Vereinbarung der Zahlungsbedingungen im Behandlungsvertrag schafft Klarheit und Sicherheit für beide Parteien. Eine detaillierte Vereinbarung minimiert das Risiko von Zahlungsverzögerungen und sichert Ihre Einnahmen.

Rechnungsstellung leicht gemacht: Alle Pflichtangaben im Blick

Rechnungsstellung: Was muss auf die Rechnung?

Die Rechnungsstellung ist ein wichtiger Schritt im Abrechnungsprozess. Eine korrekte und vollständige Rechnung ist die Grundlage für eine reibungslose Kostenerstattung. Hier erfahren Sie, welche Pflichtangaben auf der Rechnung enthalten sein müssen und wie Sie Fehler vermeiden. Eine sorgfältige Rechnungsstellung ist der Schlüssel zu einer schnellen und unkomplizierten Kostenerstattung. Vermeiden Sie unnötige Verzögerungen durch vollständige und korrekte Angaben.

Pflichtangaben auf der Rechnung: Vollständigkeit für eine reibungslose Kostenerstattung

Eine vollständige Rechnung muss die folgenden Angaben enthalten: Patientendaten, Praxisdaten, Bezug zum Privatrezept und Diagnose, Behandlungsdaten, erbrachte Leistungen, Gebühren, Zahlungsdatum oder -ziel. Achten Sie darauf, dass alle Angaben korrekt und leserlich sind. Eine unvollständige oder fehlerhafte Rechnung kann zu Verzögerungen oder Ablehnungen bei der Kostenerstattung führen. Laut thevea.de, ist die Angabe des Bezugs zum Privatrezept und der Diagnose besonders wichtig. Überprüfen Sie jede Rechnung sorgfältig, bevor Sie sie versenden, um Fehler zu vermeiden. Eine detaillierte und präzise Rechnung ist die Basis für eine erfolgreiche Abrechnung.

Dokumentation des Privatrezepts: Wichtige Unterlagen für Ihre Buchführung

Es ist ratsam, eine Kopie oder einen Scan des Privatrezepts anzufertigen, bevor Sie es an den Patienten zurückgeben. Diese Sicherung dient Ihren eigenen Unterlagen und ist für Steuerzwecke wichtig. Die Kopie des Rezepts sollte zusammen mit der Rechnung und dem Behandlungsvertrag aufbewahrt werden. Die Dokumentation des Privatrezepts ist ein wichtiger Bestandteil der ordnungsgemäßen Buchführung. Sichern Sie sich ab, indem Sie alle relevanten Dokumente sorgfältig archivieren.

Gebührenpositionen optimal nutzen: So rechnest du korrekt ab

Abrechnungsspezifika und Gebührenpositionen im Detail

Die Abrechnung von Ergotherapie-Hausbesuchen erfordert ein detailliertes Wissen über die verschiedenen Gebührenpositionen und deren spezifische Bedingungen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Positionen und erfahren, wie Sie sie korrekt anwenden. Eine korrekte Anwendung der Gebührenpositionen ist entscheidend für die Kostenerstattung. Informieren Sie sich gründlich, um Fehler zu vermeiden.

Wichtige Gebührenpositionen für Hausbesuche: Überblick und korrekte Anwendung

Es gibt verschiedene Gebührenpositionen für Hausbesuche, die je nach Art des Hausbesuchs und den erbrachten Leistungen zur Anwendung kommen. Zu den relevanten Positionen gehören: 59933: Hausbesuch (Abrechnungspauschale, inkl. Wegegeld), 59934: Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung (Abrechnungspauschale, je Patient, inkl. Wegegeld), 55935: Hausbesuch nur eines Patienten in einer sozialen Einrichtung inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale). Beachten Sie, dass die Position 55935 eine VDEK-Regelung hat, die es zu beachten gilt. Die korrekte Auswahl der Gebührenpositionen ist entscheidend für die Kostenerstattung. Eine detaillierte Preisliste finden Sie auf ergotherapie.de. Die Kenntnis der spezifischen Bedingungen jeder Position ist unerlässlich für eine korrekte Abrechnung.

Kombinationsmöglichkeiten und Ausschlüsse: Fehler vermeiden und Kostenerstattung optimieren

Es gibt spezifische Bedingungen und Ausschlüsse, die bei der Abrechnung von Hausbesuchen zu beachten sind. Mehrere Hausbesuchspositionen existieren, jede mit spezifischen Bedingungen und Ausschlüssen. Die Position 59907 (Wegegeld) kann nur in Verbindung mit der Position 54111 (Einzelbehandlung als Beratung zur Integration) abgerechnet werden. Für AOK, BKK, IKK und KN erfordern die Positionen 59901 und 59907 eine Mindestentfernung von 20 km und eine vorherige Genehmigung. Die Kenntnis der Kombinationsmöglichkeiten und Ausschlüsse ist entscheidend, um Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden. Eine detaillierte Preisliste finden Sie auf ergotherapie.de.

Beratung zur Integration: Hausbesuche optimal abrechnen

Hausbesuch im Rahmen der Beratung zur Integration

Die Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld ist ein wichtiger Bestandteil der Ergotherapie. Hier erfahren Sie, wie Sie Hausbesuche im Rahmen dieser Beratung optimal abrechnen können. Eine korrekte Abrechnung sichert Ihre Einnahmen und ermöglicht eine umfassende Betreuung Ihrer Patienten. Nutzen Sie die spezifischen Abrechnungsmöglichkeiten, um Ihre Leistungen optimal zu vergüten.

Spezielle Abrechnungsmöglichkeiten: Einzelbehandlung und zusätzliche Leistungen korrekt abrechnen

Für die Einzelbehandlung als Beratung zur Integration gibt es spezielle Abrechnungsmöglichkeiten. Die Einzelbehandlung (30-45 Min, 45-60 Min, 60-75 Min) als Beratung zur Integration im Rahmen eines Hausbesuches kann mit den Positionen 54102, 54103, 54105 abgerechnet werden. Zusätzlich können die Ziffer 59932 (Hausbesuch bei Beratung zur Integration) und das Kilometergeld (Pos. 59907) abgerechnet werden. Die Position 59932 ist jedoch nur einmal pro Regelfall nach Rücksprache mit dem Arzt abrechenbar. Die korrekte Anwendung dieser Abrechnungsmöglichkeiten ermöglicht eine umfassende Kostenerstattung. Achten Sie auf die spezifischen Bedingungen, um Fehler zu vermeiden.

Gebührenposition 59972: Wann und wie Sie diese korrekt abrechnen

Die Gebührenposition 59972 (Mehraufwand für die Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld) ist nur abrechenbar in Kombination mit den Positionen 54147, 54149 oder 54152 und nur, wenn die Einzelbehandlung NICHT als Hausbesuch verordnet wurde. Es ist wichtig, die Verordnung genau zu prüfen, um Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden. Die Kenntnis der spezifischen Bedingungen für die Gebührenposition 59972 ist entscheidend für eine korrekte Abrechnung. Eine sorgfältige Prüfung der Verordnung ist unerlässlich.

Pauschalen und Vergütungssätze: So profitieren Sie von den aktuellen Änderungen

Aktuelle Änderungen und Besonderheiten (Stand April 2024)

Die Abrechnung von Ergotherapie-Hausbesuchen unterliegt ständigen Änderungen und Anpassungen. Hier erfahren Sie, welche aktuellen Änderungen und Besonderheiten Sie beachten müssen, um von den neuesten Regelungen zu profitieren. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren und Ihre Einnahmen zu sichern. Die Kenntnis der aktuellen Bestimmungen ist entscheidend für eine erfolgreiche Abrechnung.

Pauschale für Hausbesuche: Vereinfachung der Abrechnung und mehr Transparenz

Seit dem 1. April 2024 gibt es eine feste Pauschale für Hausbesuche. Die feste Pauschale beträgt 25,60 Euro für Hausbesuche inklusive Fahrtkosten und ersetzt die bisherige Regelung von 30 Cent pro Kilometer. Die Hausbesuchspauschale muss klar auf der Rechnung angegeben werden. Die neue Pauschale vereinfacht die Abrechnung und sorgt für mehr Transparenz. Laut pbeakk.de, wurde der Abrechnungsprozess vereinfacht. Nutzen Sie die neue Pauschale, um Ihre Abrechnungsprozesse zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Vergütungssätze nach § 125a SGB V: Optimale Kostenerstattung durch korrekte Anwendung

Die Vergütungssätze nach § 125a SGB V gelten für Verordnungen ab dem 01.04.2024, die die Kriterien für eine Verordnung mit erweiterter Verantwortungsübernahme nach § 125a SGB V erfüllen. Es ist wichtig, die Verordnungen genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie die Kriterien erfüllen. Die korrekte Anwendung der Vergütungssätze nach § 125a SGB V ermöglicht eine optimale Kostenerstattung. Die spezifischen Gebührenpositionen (59973 und 59974) existieren für Hausbesuche innerhalb des §125a SGB V Ergotherapievertrags, wobei zwischen Besuchen im häuslichen Umfeld (59973) und in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft (59974) unterschieden wird. Stellen Sie sicher, dass Sie die Gebührenposition basierend auf dem Ort des Hausbesuchs korrekt auswählen, um Ablehnungen zu vermeiden. Eine sorgfältige Prüfung der Verordnungen ist unerlässlich, um die korrekten Vergütungssätze anzuwenden.

Abrechnung optimieren: Checkliste für fehlerfreie Hausbesuche

Checkliste für die korrekte Abrechnung von Ergotherapie-Hausbesuchen

Um Fehler bei der Abrechnung von Ergotherapie-Hausbesuchen zu vermeiden, ist es ratsam, eine Checkliste zu verwenden. Diese Checkliste hilft Ihnen, alle wichtigen Schritte zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Sie die Abrechnung korrekt durchführen. Eine Checkliste ist ein wertvolles Werkzeug, um Fehler zu vermeiden und die Effizienz Ihrer Abrechnungsprozesse zu steigern. Nutzen Sie diese, um sicherzustellen, dass Sie alle wichtigen Aspekte berücksichtigen.

Schritte zur Vermeidung von Fehlern: Eine umfassende Checkliste für Ihre Praxis

Die folgenden Schritte helfen Ihnen, Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden:

  • Prüfung des Rezepts auf Vollständigkeit und Gültigkeit

  • Korrekte Auswahl der Gebührenpositionen

  • Beachtung der Kombinationsmöglichkeiten und Ausschlüsse

  • Dokumentation des Hausbesuchs (Datum, Leistung, Unterschrift des Patienten)

  • Berücksichtigung aktueller Änderungen und Besonderheiten

Durch die Einhaltung dieser Schritte stellen Sie sicher, dass Sie die Abrechnung korrekt durchführen und unnötige Verzögerungen oder Ablehnungen vermeiden. Die korrekte Abrechnung von Ergotherapie Hausbesuchen ist entscheidend für den finanziellen Erfolg Ihrer Praxis. Eine sorgfältige Einhaltung dieser Schritte sichert Ihre Einnahmen und minimiert den administrativen Aufwand.

Fazit: Mit Know-how zur erfolgreichen Hausbesuchsabrechnung


FAQ

Welche formalen Anforderungen gelten für Privatrezepte bei Ergotherapie-Hausbesuchen?

Ein Privatrezept benötigt kein spezifisches Format, sollte aber Arztinformationen (Name, Adresse, Telefon), Ausstellungsdatum, Therapiebezeichnung (z.B. Hausbesuch), Behandlungsmenge, Patientendaten (Name, Geburtsdatum) und die Unterschrift des Arztes enthalten. Eine Notiz zur Notwendigkeit des Hausbesuchs ist empfehlenswert.

Wie unterscheiden sich die Gebührenpositionen für Hausbesuche im häuslichen Umfeld und in sozialen Einrichtungen?

Gemäß §125a SGB V gibt es die Position 59973 für Hausbesuche im häuslichen Umfeld und 59974 für Hausbesuche in sozialen Einrichtungen. Die korrekte Auswahl ist entscheidend für die Kostenerstattung.

Dürfen die Gebührenpositionen 59973 und 59974 am selben Tag für denselben Patienten abgerechnet werden?

Nein, pro Patient und Tag ist nur eine Hausbesuchsposition (59973 oder 59974) abrechenbar. Doppelte Abrechnungen sind zu vermeiden.

Was muss ein Behandlungsvertrag für Ergotherapie-Hausbesuche beinhalten?

Ein Behandlungsvertrag sollte Patienten- und Praxisdaten, vereinbarte Leistungen (Therapie, Hausbesuch), Kosten pro Sitzung, Bezug zum Privatrezept (falls vorhanden) und Zahlungsbedingungen enthalten.

Wie erfolgt die Preisgestaltung für Ergotherapie-Hausbesuche auf Privatrezept?

Therapeuten haben Preisgestaltungsfreiheit. Als Orientierung können die GKV-Preise dienen, wobei ein 1,5- bis 2,3-facher Satz unter Berücksichtigung von Qualifikation, Praxisbesonderheiten und regionalem Preisniveau angemessen ist.

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung für Ergotherapie-Hausbesuche enthalten?

Eine vollständige Rechnung muss Patientendaten, Praxisdaten, Bezug zum Privatrezept und Diagnose, Behandlungsdaten, erbrachte Leistungen, Gebühren, Zahlungsdatum oder -ziel enthalten.

Welche Gebührenpositionen gibt es für Hausbesuche im Rahmen der Beratung zur Integration?

Für die Einzelbehandlung als Beratung zur Integration können die Positionen 54102, 54103, 54105 abgerechnet werden. Zusätzlich können die Ziffer 59932 (Hausbesuch bei Beratung zur Integration) und das Kilometergeld (Pos. 59907) abgerechnet werden.

Welche Pauschale gilt seit April 2024 für Hausbesuche?

Seit dem 1. April 2024 gilt eine feste Pauschale von 25,60 Euro für Hausbesuche inklusive Fahrtkosten.

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